Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Theoretische Prüfung und praktische Prüfung. Erst nach erfolgreicher Theorieprüfung, kann die praktische Prüfung absolviert werden.

Für die Theorieprüfung sowie für die praktische Prüfung gilt, dass man ausgeschlafen, fit und rechtzeitig zur Prüfung erscheinen sollte. Der Ausweis ist mitzubringen und die Prüfungsgebühr ist vor Ort zu begleichen, falls diese nicht schon vorab bezahlt wurde. Ansonsten ist keine Teilnahme an der Prüfung möglich. Mobiltelefone können zuhause bleiben oder sollten zumindest abgeschaltet werden.

Für die praktische Prüfung ist zudem noch wichtig, dass die richtige Kleidung getragen wird. Soll heißen, nicht mit Stöckelschuhen, Flip-Flops oder dergleichen zur Prüfung erscheinen. Die Kleidung sollte bequem sitzen und der Jahreszeit angepasst sein. Bei den Zweiradprüfungen ist besonders auf die Schutzkleidung zu achten.

Jeder Fahrschüler macht sich Gedanken zum Thema Fahrprüfung. Und man hat ja auch schon so einiges von Freunden erzählt bekommen, die die Prüfung schon hinter sich gebracht haben. Dabei darf man aber längst nicht alles glauben, was einem da erzählt wird, denn durch manche Übertreibung wird das Erlebte erst so richtig spektakulär…

Je nachdem wie die Prüfung ausgeht wird der Prüfer gelobt oder als Todfeind, Monster oder Schlimmeres betitelt.  Prüfer wissen das und können damit umgehen.

Eine Gewissheit gibt es auf jeden Fall: Der Prüfer bzw. die Prüferin stellt keine Fallen. Das dürfen sie nämlich nicht – Anweisungen an den Fahrschüler müssen korrekt gegeben werden und dürfen kein Fehlverhalten erzwingen. Das ist in der Prüfungsverordnung so geregelt.

z.B.: »Biegen Sie hier links ab« darf nicht falsch herum in eine Einbahnstraße führen. Fahrschüler befürchten das zwar immer wieder aber keine Sorge – auch für Prüfer gelten Regeln. In so einem Fall würde auch der Fahrlehrer Alarm schlagen, falls eine »falsche« Anweisung kommen sollte. Zugegeben: Diese Regeln wurden für Prüfer erst vor ca. 30 Jahren ausdrücklich formuliert, und aus dieser Zeit stammt das schlechte Image – die Eltern könnten es also noch erlebt haben.

Natürlich gibt es Aufgaben, bei denen man nicht blindlings drauflos fahren darf: »Nächste Möglichkeit links« bedeutet, dass man sich früh genug einordnen sollte, aber auch darauf achten muss, wo das Abbiegen letztendlich erlaubt ist. Etwa so, wie man sich in einer fremden Stadt verhalten müsste.

»Bitte wenden Sie das Auto verkehrsgerecht« soll nicht heißen, dass man innerhalb der nächsten 30m schlagartig umdrehen muss, sondern dass man sich in der Nähe eine günstige Stelle zum Umkehren aussucht (so wie in den Fahrstunden geübt).

»Fahren Sie Richtung Kempten« bedeutet keineswegs, dass man sich plötzlich in der Taxiprüfung befindet, sondern dass bald ein entsprechendes Hinweisschild kommt. Bei dem man sich richtig einordnen soll, um diesem zu folgen.

Übrigens, Fragen sollen während der Fahrt an den Prüfling zwar nicht gestellt werden (z.B. »wie schnell dürfen Sie hier fahren?« oder »was bedeutet dieses Schild?« ), aber auch ein Prüfer kann natürlich helfende Hinweise geben; manchmal drückt er sich dann vielleicht indirekt aus: »Haben Sie das Ortsendeschild nicht gesehen?« ist einerseits der Hinweis darauf, dass man auf der Landstraße womöglich noch mit Tempo 50 weiterzockelt, und gleichzeitig eine Chance, das zu ändern.

Der Prüfer und der Fahrlehrer versuchen die Situation etwas aufzulockern in dem sie sich unterhalten. Wichtig ist, dass sich der Prüfling nicht an der Unterhaltung beteiligt. Sollte sich der Prüfling durch die Unterhaltung gestört fühlen, unbedingt Bescheid geben, dies wird auf keinen Fall negativ gewertet. Sollte mal was unklar sein oder eine Anweisung nicht verstanden worden sein – einfach nachfragen.