Dein Weg zur Fahrerlaubnis trotz Schwer- oder Gehörlosigkeit

Du bist schwerhörig oder leidest gar an vollständigem Hörverlust? Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis stellt diese Einschränkung grundsätzlich kein Hindernis dar.

Wir bieten mehrmals im Jahr Intensivkurse für Gehörlose oder Schwerhörige an. Wir haben mehrjährige Erfahrung damit und der Unterricht wird in Gebärdensprache abgehalten. Die Kurszeit beträgt zweieinhalb Wochen, wobei die Teilnehmeranzahl auf maximal drei Personen beschränkt ist.

Bei der Unterbringung in einer Ferienwohnung sind wir dir gerne behilflich.

Wichtig ist, dass du dich mindestens drei Monate im Voraus anmeldest, damit der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden kann und rechtzeitig bearbeitet wird.

Den Antrag zur Abgabe bei der Fahrerlaubnisbehörde senden wir dir zu. Du musst dann noch folgende Unterlagen mit abgeben:

  • Einen Sehtest (vom Optiker)
  • Ein Passfoto
  • Je nach Grad der Schwerhörigkeit ein Attest des HNO-Arztes
  • Die Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Bei begleitetem Fahren mit 17 Jahren zusätzlich eine Kopie von Führerschein und Ausweis der Begleitpersonen. (Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und müssen mindestens 5 Jahre, ohne Unterbrechung, im Besitz einer Fahrerlaubnis sein.)

Folgende Kurszeiten sind für dieses Jahr noch geplant.

Für Anfragen oder Anmeldungen nutze bitte das Kontaktformular.