Die Ausbildung ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil aufgeteilt.
Geregelt wird das Ganze in der Fahrschülerausbildungsverordnung.
Anzumerken ist, dass im Theorieunterricht nicht die Zeit ist alle Inhalte komplett zu bearbeiten. Es werden die Themen so aufbereitet, dass die Fahrschüler diese Zuhause vervollständigen können. Die theoretische Ausbildung setzt also das selbständige Lernen des Fahrschülers voraus.
Die praktische Fahrausbildung baut sich wie folgt auf:
Grundfahrstunden (Stadtfahrten) hier werden die Grundlagen für den Umgang mit dem Fahrzeug erarbeitet, damit das Fahrzeug sicher, gewandt und umweltbewusst beherrscht wird. Auch die Grundfahraufgaben werden dabei vermittelt. Diese sind in der Klasse B das Parken längs, quer (rechts und links), ein Bogen rückwärts rechts, verkehrsgerechtes Wenden und die Gefahrenbremsung (Vollbremsung).
Für die Klasse BE ist das ein Bogen rückwärts nach links und das Verbinden oder Trennen der Zugkombination.
Für die Zweiradklassen sind folgende Grundfahraufgaben vorgegeben:
„Stop and Go“, Fahren in Schrittgeschwindigkeit, Slalom langsam (Schrittgeschwindigkeit) und schnell, Vollbremsung und das Ausweichen von Hindernissen mit und ohne Bremsen.
Erst wenn das Fahrzeug und die Grundfahraufgaben wie oben beschrieben beherrscht werden beginnen die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).
Die Anzahl der Grundfahrstunden ist nicht vorgeschrieben, vielmehr sagt der Gesetzgeber, dass das Fahrzeug wie oben beschrieben, beherrscht werden muss.